Hausordnung

in der Fassung vom 27.02.2023

In unserer Schule verbringen wir viele Stunden unseres Tages. Sie ist nicht nur ein Ort des Lernens und Lehrens, sondern gleichzeitig auch ein wichtiger Lebensraum, in dem sich alle wohlfühlen sollen.
Damit dies möglich ist, ist es sehr wichtig, dass wir uns alle dafür verantwortlich fühlen und entsprechend handeln.
Freundlichkeit und gegenseitiger Respekt prägen unseren Umgang miteinander.
Unsere Hausordnung möchte die Rechte des Einzelnen schützen und das Leben in der Schul­­ge­meinschaft regeln und erleichtern.

I. Schulweg und Unterricht

  1. Schulweg:
    Für eine sichere Überquerung der Hauptstraße am Zebrastreifen sorgen mor­gens vor der 1. Stunde bzw. mittags nach der 6. Stunde jeweils zwei Schüler­lotsen, die den Verkehr entsprechend regeln. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
  2. Unterrichtsbeginn:
    Um 7.25 Uhr öffnet der aufsichtführende Lehrer die Durchgangstür zu den einzel­nen Klas­senräumen. Der Unterricht beginnt um 7.45 Uhr. Alle bemühen sich um einen recht­­zei­ti­gen Beginn und pünktlichen Abschluss der Stunden. Ist eine Klasse 5 Minuten nach Unterrichts­beginn noch ohne Lehrer, teilt der Klassensprecher dies im Sekretariat bzw. der Schulleitung mit. Wir beginnen den Schulvormittag mit einem gemeinsamen Gebet.
  3. Klassenbuch:
    Der Lehrer der ersten Stunde bringt das Klassenbuch mit, während der Lehrer der letzten Stunde das Klassenbuch wieder im Lehrerzimmer hinterlegt.
    Fehlende Schüler werden dem Lehrer der ersten Stunde vom Klassenbuchführer gemel­det.
    Klassenlehrer und Klassenbuchführer achten gemeinsam darauf, dass alle not­wen­di­gen Eintragungen zeitnah vorgenommen werden.
  4. Während der Unterrichtszeit:
    Für die Schüler sind die Schulgottesdienste während der Unterrichts­zeit Schul­ver­an­staltung.
    Jeder Schüler führt ein Aufgabenbuch. Wir legen Wert darauf, dass die Eintragungen sauber und ordentlich vorgenommen werden. Dies trifft auch auf die Führung der Hefte für den jeweiligen Fachunterricht zu.
    Während des Unterrichts darf ohne zu stören getrunken, aber nicht gegessen werden. In den Fach­räumen (Physik, Biolo­gie/Chemie, BK, Musik, Computer­raum) sind Essen und Trinken verboten. Hier gelten eigene Bestimmungen, die Bestand­teil dieser Hausordnung sind.
  5. Nach dem Unterricht:
    Bevor der Schüler die Schule verlässt, wirft er einen Blick auf den Vertretungsplan, damit er die Materialien, die am nächsten Tag benötigt werden, dabei hat.
    Bei vorzeitigem Unterrichtsschluss dürfen die Schüler das Schulgelände verlassen, deren Eltern eine entsprechende Einverständniserklärung vorgelegt haben, die anderen begeben sich sogleich in den Studiersaal. Bei Verlassen des Schulgeländes erlischt die Haftpflicht der Schule; ausgenommen ist der direkte Heimweg.
    Schüler, deren Busse später abfahren, dürfen sich nicht in unmittelbarer Nähe zum Zebrastreifen aufhalten, da dies Autofahrer irritieren könnte. Laufen und Spielen im Gefahrenbereich der Straße sind nicht gestattet.

II. Pausen

  1. Die 5-Minuten-Pausen dienen dem Wechsel von Unterrichtsräumen. Falls nur der Lehrer wechselt, bleiben die Schüler grundsätzlich in ihrem Klassen­raum und bereiten sich auf die kommende Unterrichtsstunde vor.
  2. Die große Pause nach der 3. Stunde verbringen die Schüler auf dem Schulhof. Der Fachlehrer schließt den Raum zu Beginn der Pause ab.
  3. Im Falle einer Regenpause (angezeigt durch 2maliges Klingeln) halten sich die Schüler in der Pausen- und Eingangshalle der Schule auf. Das Betreten des Sportplatzes ist in diesem Fall untersagt.
  4. Beim ersten Klingeln am Ende der Pause gehen alle auf direktem Weg in ihre Unter­richtsräume und halten die Arbeitsmaterialien für die kommende Unter­richts­stunde bereit.
  5. Fachräume werden erst zu Beginn des jeweiligen Unterrichts vom betreffenden Fach­lehrer aufgeschlossen.

III. Verhalten auf dem Schulgelände

  1. Allgemeines:
    Das den Schülern zum Aufenthalt dienende Schulgelände umfasst den Pausen­hof unterhalb des Schulgebäudes mit angren­zen­dem Rasenstück sowie den Sport­platz, jedoch nicht das angrenzende Waldstück und das Gartengelände. Es ist nicht gestattet, das Schulgelände während der Unterrichtszeit ohne Geneh­mi­gung eines Lehrers zu verlassen.
    Wir verhalten uns auf dem Schulgelände und im Schulgebäude so, dass Unfall­gefahren vermieden werden.
    Wir befolgen die Weisungen der Aufsichtspersonen.
    Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude verhalten wir uns so, dass wir zeit­gleich stattfindenden Unterricht nicht stören.
    In Angelegenheiten, die eine Klasse betreffen, erscheint nur der Klassen­spre­cher am Lehrerzimmer. Das Lehrerzimmer sollte von Schülern nur in drin­gen­den Fällen auf­ge­sucht werden.
    Im Alarmfall verhalten wir uns entsprechend der Vorgaben der Brandschutzverordnung sowie der eingeübten Verhaltensregeln.
    Bei absichtlichem Herbeiführen eines Fehlalarms werden die dadurch entstehenden Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.
    Bei Verletzungen informieren wir sofort den aufsichtführenden Lehrer sowie die Sicherheitsbeauftragte zur Auf­nah­me einer Unfallanzeige.
  2. im Gebäude:
    Flure und Treppenhaus sind keine Aufenthaltsräume, Fensterbänke keine Sitz­gele­gen­heiten.
    Das Spielen mit Bällen im Schulgebäude ist nicht gestattet.
    Wir achten fremdes Eigentum, und es ist für uns selbstverständlich, Klassen­räu­me, Einrichtungsgegenstände sowie Unterrichtsmaterial schonend und sach­ge­recht zu behandeln.
    Die Toilettenanlagen sind ebenfalls keine Aufenthaltsräume. Ein Höchstmaß an Sau­ber­keit ist hier selbstverständlich.
  3. auf dem Schulhof:
    Auf dem Schulhof verhalten wir uns so, dass die Sicherheit der anderen stets gewährleistet ist. Raufereien sowie das Werfen von Schneebällen sind verboten.
    Wir sind alle für die Sauberkeit unseres Schulhofes mitverantwortlich. Für Abfälle stehen genügend Abfalleimer zur Verfügung.

IV. Ordnung und Sauberkeit in der Schule

  1. Für die Sauberkeit des Schulgebäudes und des Schulhofs sind wir alle verantwortlich. Daher entsorgen wir unsere Abfälle in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter.
  2. Wir halten unseren eigenen Arbeitsplatz sauber.
  3. Jede Klasse teilt für jeweils für eine Woche einen Ordnungsdienst ein, der aus zwei Schülerinnen und Schülern besteht. Der Ordnungsdienst putzt nach jeder Unterrichts­stunde die Tafel, fegt den Klassenraum am Ende der letzten Stunde und sorgt dafür, dass beim Verlassen der Räume alle Fenster und Türen geschlossen werden und das Licht ausgeschaltet wird.
  4. Nach der letzten Unterrichtsstunde in einem Raum stellen wir unsere Stühle hoch und der Fachlehrer schließt den Raum ab.
  5. Der Hofdienst erledigt seine Arbeit am Ende der großen Pause.

V. Regelungen über das Mitbringen von Gegenständen in die Schule

  1. Wir bringen keine Gegenstände mit in die Schule, deren Gebrauch zu Gesundheitsgefährdungen, Ver­let­zungen oder Verunreinigungen führen kann.
  2. Auf dem Schulgelände sowie auf dem Weg zu und von schulischen Veranstaltungen ist die Benutzung von Smartphones und ähn­li­chen Geräten inklusive deren Zubehör nicht gestattet.
    Verstoßen unsere Schüler gegen diese Regel, so kann das Gerät bis zum Ende des betreffenden Schulvormittags eingezogen werden, in begründeten Verdachtsfällen auch länger (insbesondere bei mutmaßlichen Eingriffen in Persönlichkeitsrechte anderer).
    Über Ausnahmen beim Gebrauch elektronischer Geräte entscheidet der Fachlehrer.
  3. Auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen herrscht für alle unsere Schüler Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot.

VI. Regelungen über den Einsatz digitaler Endgeräte

  1. Das iPad wird mit einem Ladezustand zum Unterricht mitgebracht, der ein Arbeiten mit dem Gerät und dem Stift von der ersten bis zur letzten Stunde ermöglicht. Benachrichtigungstöne werden stummgeschaltet. Für das Arbeiten mit Audioausgabe wird ein Kopfhörer (kabelgebunden oder per Funk) mitgebracht. Bei Nichteinhalten werden die Eltern informiert.
  2. Das iPad kann in der Schule nur eingesetzt werden, wenn es mit der Apple Classroom-App zusammenarbeitet. Sollte das iPad ausnahmsweise nicht mit der Apple Classroom-App zusammenarbeiten, erlauben die Sorgeberechtigten die Einsicht der dauerhaft aktivierten Batterienutzung, die die Schülerin bzw. der Schüler auf Nachfrage gewährt.
  3. Ton- und Bildaufnahmen sind nur nach vorheriger situationsabhängiger Erlaubnis durch die Lehrkraft gestattet. Anfertigen oder Veröffentlichen von Aufnahmen, die Persönlichkeitsrechte verletzten, stellen Ordnungswidrigkeiten (§95 der Übergreifenden Schulordnung) dar und werden von der Schule mit Ordnungsmaßnahmen (§96 und §97 der ÜSchuO) belegt. Dabei ist das Senden mittels Airdrop-Funktion oder das Zeigen von Aufnahmen auf dem Bildschirm bereits eine Veröffentlichung. Davon unabhängig können Personen, deren Persönlichkeitsrechte verletzt werden, Strafanzeige bei der Polizei stellen.
  4. Das iPad wird flach auf dem Tisch liegend oder höchstens mit einem Aufstellwinkel von 45° bedient. Über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft.
  5. Die Airdrop-Funktion ist ausgeschaltet. Airdrops und andere digitale Austauschverfahren werden nur nach Aufforderung oder Genehmigung der Lehrkraft gesendet.
  6. Die Verwendung des iPads in der Schule erstreckt sich im Unterricht nur auf unterrichtliche Inhalte. Insbesondere werden keine Spiele gespielt oder Töne und Geräusche wiedergegeben bzw. produziert.
  7. In den Klassenstufen 5 – 7 wird das iPad erst nach Aufforderung der Lehrkraft verwendet. In den Klassenstufen 8 – 10 wird das iPad nach Aufforderung der Lehrkraft weggelegt.
  8. In den Klassenstufen 5 – 7 wird das iPad in den Pausen nicht verwendet und in der geschlossenen Hülle verwahrt.
  9. Sollte es Beeinträchtigungen bei der Verwendung der digitalen Unterrichtsmaterialien geben, versucht die Schülerin bzw. der Schüler die betreffenden Materialien von ihren bzw. seinen Mitschülerinnen und Mitschülern zu erhalten. Gelingt das nicht, bringt die Schülerin bzw. der Schüler eine durch die Eltern verfasste Information darüber zur nächsten Fachstunde mit.
  10. Schriftliche und mündliche Beiträge der Schülerinnen und Schüler dürfen nur nach Absprache mit der Lehrkraft mit Hilfe von Anwendungen, die auf maschinellem Lernen basieren („künstliche Intelligenz“), erbracht werden.

VII. Regelungen zu Versäumnissen

  1. Bei (längerer) Krankheit informieren die Erziehungsberechtigten möglichst sogleich, spätes­tens aber am dritten Fehltag das Sekretariat der Schule. Unmittelbar nach Ende der Abwesenheit legen die Schüler der Klassenleitung eine schrift­liche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vor.
  2. Auch für versäumte Einzelstunden (z. B. notwendiger Arzttermin) wird eine ent­spre­chen­de schriftliche Entschuldigung vorgelegt.
  3. Wenn Schüler aus anderen wichtigen Gründen absehbar nicht am Unterricht teil­neh­men können, beantragen die Erziehungsberechtigten bis zu zehn Tage vorher über die Klassenleitung eine Beurlaubung in schriftlicher Form.
  4. Müssen Schüler während des Schulvormittags aus dem Unterricht entlassen werden, regelt dies der unterrichtende Lehrer. Während der Pausen wenden sich die betref­fen­den Schüler an das Lehrerzimmer. Vom Sekretariat aus werden die Erziehungs­berechtigten informiert. Der Schüler wartet auf dem Schul­gelände, bis er abgeholt wird.

Verstößt jemand gegen die Regeln der Hausordnung, muss er dies ehrlich eingestehen und die Folgen tragen. Schüler müssen unter anderem mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen im Sinne der Schulordnung (§ 82 – § 84) oder solchen rechnen, die der Schulgemeinschaft zu Gute kommen.