Informationen zu denRegelungen bei außergewöhnlichen witterungsbedingten Umständenzu den Störungen bei den Verkehrsbetriebenin derÜbergreifende Schulordnung (ÜSchO)in demSchulgesetz (SchulG)zu der Anzahl der benoteten Klassenarbeiten in den Pflichtfächernzu den Arbeitsformen in der gymnasialen Oberstufezum Wechsel auf weiterführende Schulen in der Broschüre „Anwalt des Kindes – Bruchstellen, Nahtstellen, Brücken – Übergänge im Bildungsweg“, Kapitel 8: Kriterien für die Wahl der Schulart nach der 4. Grundschulklasse