Regelungen bei außergewöhnlichen witterungsbedingten Umstände

Im Hinblick auf den „Schulunterricht bei außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen“ haben Ministerium und ADD Rahmenbedingungen festgelegt, aus denen sich folgende Regelungen für das VvPG ergeben (in Absprache mit dem Schulelternbeirat und den Schulen am Ort):

  1. Die Schule ist grundsätzlich geöffnet, die ankommenden Schülerinnen und Schüler werden aufgenommen, und Unterricht wird erteilt bzw. Betreuung gewährleistet.
  2. Die Schüler warten am Morgen an den Haltestellen auf ihren Bus und dürfen, falls der Bus nicht kommt, nach halbstündiger Wartezeit wieder nach Hause gehen.
  3. Die Eltern und Sorgeberechtigten entscheiden selbst, ob der Schulweg witterungsbedingt für ihr Kind zumutbar ist und die Schule besucht wird.
  4. Sollte sich im Laufe eines Vormittags die Wettersituation verschärfen, kann der Unterricht früher beendet werden. Die Kinder fahren dann so schnell wie möglich nach Hause, können aber, sofern zu Hause keine Aufsichtsmöglichkeit besteht, in der Schule bis zum regulären Ende der Unterrichtszeit betreut werden.
  5. Für den Fall des Fernbleibens wird eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt. Eine solche ist nicht nötig, wenn der Unterricht der Schule witterungsbedingt abgesagt wird. Versäumte Unterrichtsinhalte werden so schnell wie möglich selbstständig nachgeholt.

Hinweis: Aktuelle witterungsbedingte Fahrplaninformationen sind auf der Homepage des VRT unter www.vrt-info.de/verkehrsinfo zu ersehen.

 01.09.17